Leserbrief zum Thema Pferdekaufrecht von Arend Kamphorst

Der Verfasser des folgenden Leserbrief bat um dessen Veröffentlichung in der nächst möglichen Ausgabe. Die genaue Anschrift liegt der Redaktion vor. Die Meinung des Verfassers ist dessen persönliche Ansicht und gibt nicht die Meinung der Redaktion bzw. des Verlages wieder.

 Thema:

… denn Tiere sind keine Sachen …

 

Offensichtlich hat die beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereichte Petition „Tiere sind keine Sachen“ bei Richtern schon etwas bewirkt.

Über 5.000 deutsche Pferdezüchter unterzeichneten die Petition „Tiere sind keine Sachen“ und begründeten das damit, dass Tiere Lebewesen sind und naturgemäß Veränderungen unterliegen.

 

Bei einem spektakulären Prozess vorm Oberlandesgericht in München (Donaro II) der über 7 Jahre lief, wurde der Fall vom Bundesgerichtshof (BGH) wieder zum Oberlandesgericht (OLG) verwiesen. Am ersten Verhandlungstag machte des OLG eins deutlich: „Tiere sind keine Sachen – auch wenn das manchmal so gehandhabt wird“. Der Prozess wurde zugunsten des Verkäufers entschieden.

 

Auch das Urteil des BGH, beschrieben in der Oldenburger Ausgabe August 2020 zeigt, dass die Richter umdenken. Sie haben erkannt, dass das Pferd ein Lebewesen (und keine Sache) ist und erkannt, dass Tiere (Pferde) nicht in dem seit dem 01.01.2002 bestehenden Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes (Schuldrechtsreform) hineinpasst, weil es Lebewesen sind, die sich laufend verändern können.

 

Die EU hat jetzt zu vertraglichen Aspekten des Warenkaufs mit der Richtlinie 2019/771 den Mitgliedsstaaten eingeräumt lebende Tiere aus dem Anwendungsbereich des Schuldrechtes herauszunehmen. Nun geht es an die Umsetzung.

 

Beides sind wichtige Urteile und kommen den Pferdezüchtern entgegen.

 

Juli 2020

A. Kamphorst

April 2024 Ausgabe
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