In der März-Ausgabe haben wir einen umfangreichen Artikel zu den Geschehnissen um den Dressurhengst Santa Klaus und Dressurreiterin Andrea H. sowie der Eigentümerin Juliane T. gebracht.
Dieser Artikel hat zumindest in der ostdeutschen Reiterwelt viel Staub aufgewirbelt, vor allem wegen der zum großen Teil unbekannten gesetzlichen Fakten wie dem Unterschied zwischen Eigentum und Besitz, Besitzstörung, Dienstvertrag (Berittvertrag) u.a. Einen wesentlichen Raum nahm auch die Berichterstattung über die unerlaubte, chemische Kastration des Hengstes Santa Klaus ein, die in der Zeit der alleinigen Obhut von Andrea H. zwischen April und Juni 2018 erfolgt sein soll. Frau H. wehrt sich gegenwärtig mit Hilfe ihres Anwaltes nach allen Seiten gegen die Vorhaltungen, auch gegen mich persönlich und meinen Verlag.
Am Montag, den 8. April fand ein erneuter Prozess vor dem LG Dresden statt. Dieser ging von der Eigentümerin von Santa Klaus, Juliane T. aus, die per einstweiliger Verfügung den Zugang zu ihrem Pferd erreichen wollte, den ihr Andrea H. und der Hofbetreiber René D. verwehrt hatten. Zufällig leitete hier derselbe Richter den Prozess, der Frau T. bereits wegen der „Besitzstörung“ durch die Abholung ihrer beiden Pferde verurteilt hatte. Im Zuge dieser für Frau T. diesmal aussichtsreichen Verhandlung unterbreitete Frau H. plötzlich für den Hengst Santa Klaus ein Kaufangebot an Frau T. Nach einer längeren Diskussion einigten sich die Parteien mit Hilfe des äußerst kompetenten Richters auf einen Preis, mit dem Frau T. gut leben kann, der aber weit unter den einstigen Phantasievorstellungen von Frau H. liegt. Im Zuge der Verhandlung konnten auch alle anderen gegenseitigen Ansprüche geklärt werden.
Einen ausführlichen Bericht auch noch einmal zu den Vertragsverhältnissen und -möglichkeiten zum Thema Besitzstörung lesen Sie in unserer Mai-Ausgabe. bb