ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
1.
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen
Inserenten der Fachzeitschrift "Pferde im Osten" zum Zwecke der
Verbreitung.
2. Die
Veröffentlichung von Anzeigen erfolgt innerhalb des im
Anzeigenauftrag vereinbarten
Zeitraums. Veränderungen des Erscheinungstermins
müssen schriftlich vereinbart werden.
3. Die
Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluß
gültigen Anzeigenpreisliste
des Verlages. Ändert sich der Anzeigentarif, behalten die beim
Vertragsabschluß gültigen
Anzeigenpreise für bereits abgeschlossene Verträge
ihre Gültigkeit.
Eine vorherige Kündigung des Anzeigenauftrages mit
rabbatierten Mehrfachschaltungen
ist jederzeit möglich. Diese wird aber erst nach Erscheinen
aller gebuchten Anzeigen
wirksam.
4. Wird ein
Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag
nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dem
Verlag die Differenz
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlass
zu erstatten.
Stimmt der Verlag- in Ausnahmefällen - einer vorzeitigen
Kündigung des Anzeigenauftrages
zu, hat der Verlag Anspruch auf bereits entstandenen Kosten
einschließlich des Gewinns.
Kann die Zeitschrift infolge höherer Gewalt überhaupt
nicht, nicht in vollem Umfang oder
nicht rechtzeitig erscheinen, ergeben sich daraus keine
Ansprüche des Auftraggebers.
5.
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die
erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Ausgaben und auf bestimmten Plätzen der fachzeitschrift
"Pferde in Mitteldeutschland"
veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig
beim Verlag eingehen, daß dem Auftrag-
geber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn
der Auftrag auf diese Weise
nicht auszuführen ist.
6. Der
Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen
Gestaltung nicht als
Anzeige erkennbar sind, mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich zu
machen.
7. Der
Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch
einzelne Anzeigen im Rahmen eines
Abschlusses- und Beilagenaufträge nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen
wegen ihrer technischen Form oder Herkunft abzulehnen; dasselbe gilt,
wenn der Inhalt
gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder die Veröffentlichung
für den
Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach
Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
8.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigeninhaltes und
einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen
und Druckunterlagen müssen
sich spätestens 20 Tage vor dem Erscheinungstermin im Verlag
befinden, andernfalls erfolgt
Gestaltung und Druck nach Ermessen des Verlages.
Der Verlag gewährleistet für die Fachzeitschrift
"Pferde in Mitteldeutschland" eine hohe
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten.
9. Der
Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigem
oder bei unvollständi-
gem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Preisminderung in dem
Ausmaß, in dem der Zweck
der Anzeige beeinträchtigt wurde. Dies gilt nicht, wenn der
Auftraggeber auf vorhandene Feh-
ler, die im Korrekturabzug erkennbar sind, nicht reagiert.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertrags-
abschluß und unerlaubteHandlung sind - insbesondere bei
telefonischer und elektronischer
Auftragserteilung - ausgeschlossen.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag
darüberhinaus auch nicht für grobe Fahr-
lässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den
übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung
für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den
voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des
betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen - außer bei nicht
offensichtlichen Mängeln - innerhalb von 4 Wochen
nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
10.
Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber geliefert, wenn die
Druckunterlagen mindestens
20 Tage vor Erscheinungstermin im Verlag vorliegen. Bei Bereitstellung
von Filmen durch den
Auftraggeber werden keine Korrekturabzüge geliefert. Bei
Schwarz/Weiß-Anzeigen werden
die Korrekturabzüge gefaxt. Ändert sich bei einer
Mehrfachschaltung der Inhalt und die Farbe
der Anzeige nicht, so wird nur der erste Korrekturabzug in Farbe
geliefert. Jeder weitere Korrek-
turabzug wird gefaxt.
Dabei trägt der Auftraggeber die Verantwortung für
die Richtigkeit der zurückgesandten
Korrekturabzüge. Nichtmeldung des Auftraggebers nach Erhalt
des Korrekturabzuges bis zur
festgesetzten Frist bedeutet das Einverständnis des
Auftraggebers hinsichtlich des Inhaltes,
Farbe und Gestaltung der Anzeige.
Der Verlag berücksichtigt alleFehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung
des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Dem
Auftraggeber wird auch bei erteilter Einzugsermächtigung, die
Rechnung mit dem
Beleg- exemplar zugesandt. Der Preis ist rein netto ( ohne Abzug)
fällig mit der zusendung
des Belegexemplares für die jeweilige Ausgabe.
12. Bei
Zahlungsverzug berechnet der Verlag unter Vorbehalt weitergehender
Rechte Verzugs-
zinsen und Einziehungskosten. Ist ein Auftraggeber mit mehr als zwei
Ausgaben in Zahlungs-
verzug, kann der Verlag die weitere Ausführung des laufenden
Vertrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprüngliches Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.
13.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Vertrages.
14.
Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt. Kann
diese Platzierung aus technischen
Gründen nicht eingehalten werden, so gilt der normale
Anzeigenpreis, ohne Zuschlag , als ver-
einbart.
15.
Gerichtsstand und Erfüllungsstand ist der Sitz des Verlages.