Thüringer Springreiter

Startseite
Das Verlagsbürozum aktuellen Heft
Mediainformation Pferde im Osten
eine Pferdeverkaufsanzeige machenein Abonnement abschließen
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 Termine

zum Gästebuch Pferde im Osten
Kontakt

 impressumAnfahrtsbeschreibung

 

 

 

 

 

 

  

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen
Inserenten der Fachzeitschrift "Pferde im Osten" zum Zwecke der Verbreitung.
2. Die Veröffentlichung von Anzeigen erfolgt innerhalb des im Anzeigenauftrag vereinbarten
Zeitraums. Veränderungen des Erscheinungstermins müssen schriftlich vereinbart werden.
3. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluß gültigen Anzeigenpreisliste
des Verlages. Ändert sich der Anzeigentarif, behalten die beim Vertragsabschluß gültigen
Anzeigenpreise für bereits abgeschlossene Verträge ihre Gültigkeit.
Eine vorherige Kündigung des Anzeigenauftrages mit rabbatierten Mehrfachschaltungen
ist jederzeit möglich. Diese wird aber erst nach Erscheinen aller gebuchten Anzeigen
wirksam.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dem Verlag die Differenz
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass
zu erstatten.
Stimmt der Verlag- in Ausnahmefällen - einer vorzeitigen Kündigung des Anzeigenauftrages
zu, hat der Verlag Anspruch auf bereits entstandenen Kosten einschließlich des Gewinns.
Kann die Zeitschrift infolge höherer Gewalt überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder
nicht rechtzeitig erscheinen, ergeben sich daraus keine Ansprüche des Auftraggebers.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Ausgaben und auf bestimmten Plätzen der fachzeitschrift "Pferde in Mitteldeutschland"
veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftrag-
geber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise
nicht auszuführen ist.
6. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeige erkennbar sind, mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich zu machen.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines
Abschlusses- und Beilagenaufträge nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
wegen ihrer technischen Form oder Herkunft abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Inhalt
gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigeninhaltes und einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Druckunterlagen müssen
sich spätestens 20 Tage vor dem Erscheinungstermin im Verlag befinden, andernfalls erfolgt
Gestaltung und Druck nach Ermessen des Verlages.
Der Verlag gewährleistet für die Fachzeitschrift "Pferde in Mitteldeutschland" eine hohe
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigem oder bei unvollständi-
gem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Preisminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck
der Anzeige beeinträchtigt wurde. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber auf vorhandene Feh-
ler, die im Korrekturabzug erkennbar sind, nicht reagiert.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertrags-
abschluß und unerlaubteHandlung sind - insbesondere bei telefonischer und elektronischer
Auftragserteilung - ausgeschlossen.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüberhinaus auch nicht für grobe Fahr-
lässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung
für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des
betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von 4 Wochen
nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
10. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber geliefert, wenn die Druckunterlagen mindestens
20 Tage vor Erscheinungstermin im Verlag vorliegen. Bei Bereitstellung von Filmen durch den
Auftraggeber werden keine Korrekturabzüge geliefert. Bei Schwarz/Weiß-Anzeigen werden
die Korrekturabzüge gefaxt. Ändert sich bei einer Mehrfachschaltung der Inhalt und die Farbe
der Anzeige nicht, so wird nur der erste Korrekturabzug in Farbe geliefert. Jeder weitere Korrek-
turabzug wird gefaxt.
Dabei trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
Korrekturabzüge. Nichtmeldung des Auftraggebers nach Erhalt des Korrekturabzuges bis zur
festgesetzten Frist bedeutet das Einverständnis des Auftraggebers hinsichtlich des Inhaltes,
Farbe und Gestaltung der Anzeige.
Der Verlag berücksichtigt alleFehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Dem Auftraggeber wird auch bei erteilter Einzugsermächtigung, die Rechnung mit dem
Beleg- exemplar zugesandt. Der Preis ist rein netto ( ohne Abzug) fällig mit der zusendung
des Belegexemplares für die jeweilige Ausgabe.
12. Bei Zahlungsverzug berechnet der Verlag unter Vorbehalt weitergehender Rechte Verzugs-
zinsen und Einziehungskosten. Ist ein Auftraggeber mit mehr als zwei Ausgaben in Zahlungs-
verzug, kann der Verlag die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprüngliches Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
13. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.
14. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt. Kann diese Platzierung aus technischen
Gründen nicht eingehalten werden, so gilt der normale Anzeigenpreis, ohne Zuschlag , als ver-
einbart.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsstand ist der Sitz des Verlages.

 Pferde im Osten